Ebert, Frank2008-06-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252008978-3-556-01157-7https://orlis.difu.de/handle/difu/196907Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Fundrechts dienen der Rechtssicherheit. Sie regeln die Eigentumsverhältnisse an verloren gegangenen und wieder gefundenen Sachen. Regelmäßig beansprucht der Verlierer sein volles Eigentum zurück, dessen Erlangung der ehrliche Finder anstrebt. Zumindest möchte er aber seine Redlichkeit und Mühewaltung entschädigt sehen, wenn er das Eigentum an einer verlorenen Sache nicht erlangen kann. Die Verwirklichung dieser Rechtsbeziehungen ist zum Teil aber auch eine hoheitliche Aufgabe, an der vor allem die Kommunen aktiv mitwirken. In der Fachliteratur fristet das Fundrecht bislang eher ein Schattendasein. Die Rechtsprechung konnte sich der Materie naturgemäß punktuell nur so weit nähern, wie entscheidungserhebliche Rechtsfragen zu bewältigen waren. Das Handbuch versteht sich als umfassende Erläuterung des Fundrechts in Bayern. Zusammenhänge und notwendige Abgrenzungen werden aufgezeigt, vorhandene Rechtsprechung und Fachliteratur sind ausgewertet. Ein Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in unserem geschlossenen Internetforum (http://forum-bayern.ordnungsrecht-direkt.de) ausschließlich für Mitarbeiter bayerischer Sicherheitsbehörden ist jederzeit möglich. difuHandbuch Fundrecht - Ausgabe Bayern. Praxishandbuch mit CD-ROM und Online-Forum.MonographieDW21912VerwaltungsrechtTierChemikalieEigentumBesitzVerwaltungsorganisationRechtsprechungFundrechtGegenstandBewegliche SacheWaffeMunitionSprengstoffKampfmittelBetäubungsmittelArzneimittelGefahrstoffDokumentFahrzeugladungKulturgutLeicheFalschgeldVerlust