1986-01-172020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/519642Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter können im unbeplanten Innenbereich zulässig sein, wenn die Eigenart der näheren Umgebung durch Wohnbebaung, Ladengeschäfte, einen Handwerksbetrieb und einen erheblich emittierenden Industriebetrieb geprägt ist. Zu den Anforderungen an Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 34 BBauG, 7 II Nr. 6, 8 III Nr.1 und 9 III Nr. 1 BauNVO. (-y-)BauplanungsrechtIndustriebetriebWohnungRechtsprechungInnenbereichBetriebsinhaberBVerwG-UrteilBaunutzungsverordnungBauplanungsrecht - Wohnungen für Betriebsinhaber im Innenbereich. § 34 BBauG; §§ 7 Abs. 2 Nr. 6, 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO. BVerwG, Urteil v. 16.3.1984 - Az. 4 C 50.80 - OVG Nordrhein-Westfalen.Zeitschriftenaufsatz102772