2002-09-092020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/47251Führt eine nicht genehmigungspflichtige Teilung bereits bebauter Grundstücke zu baurechtswidrigen Zuständen, so kann die Behörde gem. § 7 Satz 1 BauO Bln von dem Grundstückseigentümer verlangen, alle - auch zivilrechtlich erforderlichen und möglichen - Maßnahmen zu ergreifen, um den durch die Grenzveränderung eingetretenen bauplanungsrechtlichen Mißstand zu beheben. Eine solche Anordnung entfaltet dingliche Rechtswirkung auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Grundstückseigentümers. OVG Berlin, Beschluss vom 4.2.2002 - OVG 2 S 6/02. difuNichtgenehmigungspflichtige Teilung eines Grundstücks; baurechtswidrige Zustände; Anordnung zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände; Wirkung der Anordnung gegen Rechtsnachfolger.ZeitschriftenaufsatzDC3163BebauungGrundstückBaurechtBauplanungsrechtGrundstücksteilungGrenzveränderungRechtswidrigkeitBeseitigungspflicht