Oberleitner, F.1993-03-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920029-9588https://orlis.difu.de/handle/difu/81560Die WRG-Nov. 1990 hat für die Abwasserbeseitigung neue Zeichen gesetzt. Für Direkt- wie für Indirekteinleiter sind die Anforderungen an die Abwasserreinigung gestiegen. Gefährliche Abwasserinhaltsstoffe sind möglichst zu vermeiden, ihre Ableitung wird nur mehr vorübergehend zugelassen. Für Altanlagen besteht eine generelle Verpflichtung zur Anpassung an den Stand der Technik innerhalb bestimmter Fristen. Damit soll auch auf dem Abwassersektor der Umweltschutz gefördert, die Nutzbarkeit der Wasserressourcen erhalten und für das Wasserrecht Europareife erreicht werden.Rechtliche Anforderungen an die Abwasserbeseitigung nach den Bestimmungen der WRG-Novelle 1990 = Legal requirements to be answered by sewage disposal under the amendment 1990 to the water right law.ZeitschriftenaufsatzI9203198AbwasserbeseitigungRechtVerordnungAbwasserreinigungKläranlageAblaufEmissionVersorgung/TechnikAnforderungReinigungsleistung