1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/460608Im Katastrophenfall ist vom Landratsamt eine Katastrophen-Einsatzleitung zu bilden. In dem Alarmplan sind deren Zuständigkeiten und die zu ergreifenden Maßnahmen für verschiedene Katastrophenfälle geregelt.AlarmplanKatastrophenschutzZivilschutzKommunalrechtRechtVerwaltungPolitikAlarmplan für die Katastrophen-Einsatzleitung. Ausgabe-Stand Juni 1976.Graue Literatur038216