ERTEILT2003-07-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252003https://orlis.difu.de/handle/difu/132788Ab 1. April 2003 gilt im Land Schleswig-Holstein eine neue Verordnung über die Entschädigung ehrenamtlicher Kommunalpolitiker in Kraft. Im Gegensatz zur alten Regelung entfällt künftig die Pflicht zu einer "angemessenen" Entschädigung. Die Mitglieder von Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Zweckverbandsversammlungen müssen vielmehr selbst entscheiden, ob eine Entschädigung überhaupt gezahlt werden soll. difuALLLandesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 24. Januar 2003.Graue Literatur5JM2KC61DF7063Schleswig-Holstein, InnenministeriumKommunale VertretungskörperschaftKommunalpolitikEntschädigungVerordnungEhrenamtKommunalpolitikerGemeinderatEntschädigungsverordnung