Thomas, Christian2017-01-162020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520160173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/240577Bereits im April 2014 wurde die europäische UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-ÄndRL) verabschiedet, welche die bisherige UVP-Richtlinie 2011/92/EU (UVP-RL) modifiziert. Die vorgenommenen Änderungen sind bis zum 16. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen. Zwar bleiben Konzept und Grundstruktur von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) unverändert, dennoch besteht angesichts des erhöhten Detaillierungsgrads der europäischen Vorgaben erheblicher Umsetzungsbedarf. Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UVP-ÄndRL im Baurecht ist Anlass, den Umsetzungsbedarf insgesamt zu beleuchten.Bevorstehende Änderungen beim Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung.ZeitschriftenaufsatzDM17010525UmweltschutzBaurechtBauleitplanungUmweltverträglichkeitsprüfungEuroparecht