Anhalt, Hermann Josef2003-07-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620020936-9511https://orlis.difu.de/handle/difu/111081Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe vom 20.11.2000 (BGBl. I 1590 ff.) ermöglicht die Schaffung von gemeinsamen Anlaufstellen (§§ 371a und 421d SGB III) von Arbeitsämtern und Sozialämtern (Gemeinsame Anlaufstellen für arbeitsfähige Antragsteller). Vereinzelt werden solche Anlaufstellen geschaffen. difuDie Hilfen zur Eingliederung in das Arbeitsleben nach dem SGB III und dem BSHG.ZeitschriftenaufsatzD0210134SozialhilfeSozialwesenSozialbehördeArbeitsamtArbeitsloserSozialamtArbeitslosenhilfe