2004-02-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262003https://orlis.difu.de/handle/difu/149775Im Zusammenhang mit der geplanten umfassenden Reform des Föderalismus wird im Hinblick auf die Regelungsmaterie Raumordnung für eine Beibehaltung der Rahmengesetzgebungskompetenz nach § 75 GG plädiert. Falls aus allgemeinen verfassungspolitischen Erwägungen die Rahmengesetzgebungskompetenz nicht aufrecht erhalten werden soll, kommt als alternative Kompetenzkategorie nur eine Form der konkurrierenden Gesetzgebung in Betracht, die eine enumerative Öffnungsklausel für ergänzende Reglungen durch die Länder enthält. Alle anderen denkbaren Alternativen würden den Regelungserfordernissen für die Raumordnung in einem Bundesstaat nicht entsprechen. goj/difuÄnderungen der Rahmengesetzgebungskompetenz zur Raumordnung.ZeitschriftenaufsatzDI0405020RaumordnungRegionalplanungKompetenzFöderalismusGesetzgebungReform