Kegel, MonikaHerzberg, Anja2015-10-302020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620150939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/215890Die Wohnungsgenossenschaften in den ostdeutschen Bundesländern können seit der Wiedervereinigung auf beachtliche Erfolge zurückblicken, obwohl die Transformation der ehemaligen Arbeiterwohnungsgenossenschaften (AWG) mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden war. In dem Beitrag wird auf die gelungene Überführung in die soziale Marktwirtschaft mit ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückgeblickt. Anfangs gab es durchaus Überlegungen, die genossenschaftlichen wie auch die kommunalen Wohnungsbestände in Ostdeutschland durch die Treuhand zu privatisieren. Doch bereits im März 1990 gründeten die rund 800 ostdeutschen Wohnungsgenossenschaften den "Verband der Wohnungsgenossenschaften der DDR e.V." und vielerorts haben sich dann Wohnungsgenossenschaften und die ehemals volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft zusammengeschlossen und eigene regionale Verbände gegründet. Der Kontakt zum Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GDW) wurde ebenfalls im März 1990 hergestellt. Nach der Wiedervereinigung wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 1990 der DDR-Verband aufgelöst. Damit wurden die Rechtsvorschriften der DDR außer Kraft gesetzt und die ostdeutschen Genossenschaften wurden zu Genossenschaften im Sinne des bundesdeutschen Genossenschaftsgesetzes erklärt. In den 25 Jahren seit der Wiedervereinigung haben die 702 Wohnungsgenossenschaften in den ostdeutschen Ländern knapp 42 Milliarden Euro in die Bestände und in den Neubau investiert. Knapp 60 Prozent der Wohnungen wurden energetisch vollständig modernisiert.Die Transformation der ostdeutschen Wohnungsgenossenschaften. Von der AWG und GWG zur eG.ZeitschriftenaufsatzDH22332WohnungswesenWohnungswirtschaftWohnungsmarktMarktentwicklungWohnungsbaugenossenschaftOrganisationsformRechtsformWohnungsbestandSanierungsmaßnahmeWohnungsbauWohnungspolitikVerbandInteressenvertretung