2002-06-122020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/47013Bei einer Zuwiderhandlung gegen die §§ 32 und 33 der Straßenverkehrsordnung ist die gleichzeitige Anwendung landesrechtlicher Bestimmungen, nach denen die ungenehmigte Sondernutzung einer Straße verboten ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, nicht ausgeschlossen. BGH, Beschluss vom 4.12.2001 - 4 StR 93/01 (Kammergericht). difuVerbot ungenehmigter Sondernutzung einer Straße auch durch Landesrecht.ZeitschriftenaufsatzDC2902VerkehrStraßenverkehrsrechtLandesrechtStraßenrechtStraßenraumFahrzeugParkenWerbungEigenwerbungSondernutzungErlaubnisGemeingebrauchStraßenverkehrsordnung