Dietrich, Reinhard2007-07-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252007978-3-452-26530-20012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/161999Nachdem der Gesetzgeber 2005 den § 23 in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) eingefügt hat, ist erstmals das Verfahren zur rechtlichen "Entsorgung" ehemaliger Betriebsanlagen der Eisenbahn positiv-rechtlich gefasst. Damit hat der Gesetzgeber zugleich Abstand davon genommen, dass Eisenbahn Gegenstand des Rechts der öffentlichen Sachen sei. Erste praktische Ergebnisse und entsprechende Diskussionen zur Freistellung liegen jetzt vor. Diese zeigen, dass das Verhältnis der Freistellung zu anderen Verfahren, etwa der Planaufhebung, ähnlich ungeklärt bleibt wie zuvor hinsichtlich Widmung und Entwidmung. difuAnfang und Ende von Eisenbahninfrastruktur.ZeitschriftenaufsatzDM07061421Öffentlicher VerkehrEisenbahnVerkehrsinfrastrukturEisenbahngesetzBetriebsanlageEisenbahninfrastrukturStilllegungEntwidmungPlanaufhebung