Scheidler, Alfred2013-01-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/218260Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 m bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Der Autor unterscheidet in seinen Ausführungen zwischen immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen - Lärmschutz, TA Lärm, pauschalierte Abstände, Lichteffekte, Eisabwurf - und Voraussetzungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften: Bauplanungsrecht - Windenergieanlagen als privilegierte Außenbereichsvorhaben, Gebot der Rücksichtnahme, Verunstaltung des Landschaftsbildes, gesicherte Erschließung, gemeindliches Einvernehmen, Rückbauverpflichtung-, Bauordnungsrecht: Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit sowie denkmalschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen, luftverkehrs- und straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen.Genehmigungsvoraussetzung für Windenergieanlagen.ZeitschriftenaufsatzDM12121201EnergieWindenergieWindenergieanlageBaugenehmigungGenehmigungsverfahrenImmissionsschutzImmissionsschutzrechtLärmschutzAbstandsflächeLandschaftsbildErschließungDenkmalschutzNaturschutzStandsicherheitLuftverkehrsrechtStraßenverkehrsrechtBauplanungsrechtGemeindliches EinvernehmenAußenbereichsvorhabenLichteinwirkung