Lange, Gerhard1994-05-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/98617Der Autor will nachweisen, daß es sich bei Eulenburg (1815-1881) um einen in der deutschen Verfassungsgeschichte bisher wenig beachteten Staatsmann und Reformer handelt, der mit der preußischen Kreisordnung von 1872 als Vollendung der Steinschen Reformen von 1808 die kommunale Selbstverwaltung auf das flache Land ausdehnte und gleichzeitig eine unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit einführte, womit Preußen seine Exekutive unter richterliche Kontrolle stellte und damit zum Rechtsstaat wurde. Gewürdigt werden vor allem Eulenburgs persönliches Engagement und sein Einsatz, mit dem er gegen große Widerstände seine Reformgesetze im Landtag zur Verabschiedung brachte. kmr/difuDie Bedeutung des preußischen Innenministers Friedrich Albrecht Graf zu Eulenburg für die Entwicklung Preußens zum Rechtsstaat.MonographieS94110045VerwaltungsreformKreisrechtVerwaltungsrechtKommunalrechtVerwaltungLandesgeschichteRechtsgeschichteVerfassungsgeschichteInnenministerMinisterBiographieRechtsstaatVerwaltungsgeschichteKreisordnungVerwaltungsgerichtsbarkeit