Berthold, Thomas2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920150022-5940https://orlis.difu.de/handle/difu/261653Die Erstaufnahme ist der zentrale Moment des Ankommens von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Deutschland. In Deutschland ist vorgesehen, dass die Erstaufnahme im Rahmen einer Inobhutnahme durchgeführt wird. Damit wird der sich aus internationalen Rechtsnormen ergebene Minderjährigenschutz erfüllt, dementsprechend wird im Text von Inobhutnahme gesprochen. Rechtlich ist der Prozess des Ankommens und der Aufnahme im Kontext des Kinder- und Jugendhilferechts verortet, der zentrale Akteur ist die Jugendhilfe. Damit wurde ein Wandel vollzogen, die Jugendlichen sind vorrangig als Minderjährige zu behandeln. Die Flüchtlingseigenschaft ist zweitrangig und hat sich dem Kindeswohl unterzuordnen. Der Artikel soll der Frage nachgehen, welche Anforderungen an eine Inobhutnahme von UMF gestellt werden können. Es ist wichtig zu betonen, dass sich aus rechtlicher Perspektive dieser Prozess im Rahmen des Minderjährigenschutzes und vor dem Hintergrund einschlägiger kinderrechtlicher Normen abspielt. Dies gibt einen normativen Rahmen, um die Interessen von einreisenden Jugendlichen und aufnehmenden Kommunen zu verorten. In drei Schritten soll zunächst pointiert die gegenwärtige Lage bei der Aufnahme der UMF geschildert werden. Im Anschluss werden harte und weiche Kriterien an eine Inobhutnahme vorgestellt. Abschließend werden vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine quotale Umverteilung der UMF mögliche Verbesserungsmöglichkeiten vorgestellt.Anforderungen an eine Erstaufnahme/Inobhutnahme von neueinreisenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.ZeitschriftenaufsatzDMR150145SozialwesenJugendhilfeSchutzGesundheitKindJugendlicherVerfahrenMinderjährigerFlüchtlingAufnahmeVerfahrensbeschreibungAusländisches KindInobhutnahmeAsylverfahrenZielgruppeKindeswohl