Claßen, Christiane2000-09-282020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619993-428-09836-6https://orlis.difu.de/handle/difu/43247Im sogenannten Francovich-Urteil von 1991 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der einzelne Gemeinschaftsbürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung gegen einen Mitgliedstaat geltend machen kann, sofern dieser die Gemeinschaftsrichtlinie nicht fristgemäß umsetzt. Die Arbeit zeigt chronologisch den Weg der Rechtsprechung des EuGH zu den Gemeinschaftsrichtlinien auf. Dieser geht über die unmittelbare Wirkung bis hin zur Anerkennung eines Anspruchs auf Entschädigung. Ausgehend von den Grundlagen in Art. 189 Abs. 3 EG-Vertrag, werden die gemeinschaftsrechtlichen Handlungsformen der Richtlinie sowie die Fortentwicklung durch den Gerichtshof dargestellt. kirs/difuNichtumsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien. Von der unmittelbaren Wirkung bis zum Schadensersatzanspruch.MonographieD9912057GesetzgebungEuroparechtRichtlinieEntschädigungSchadenersatzWirkungRechtsprechungGemeinschaftsrecht