Gebhardt, IhnoNierhaus, Michael2000-03-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251999https://orlis.difu.de/handle/difu/76788Gegenstand der Untersuchung ist die Situation in der eine Gemeinde nicht mehr in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen (etwa für Gehälter oder die Tilgung von Kreditforderungen) nachzukommen. Man spricht von dem faktischen Konkurs, der durch Umstände, wie etwa steigender Aufgabenbestand und damit einhergehend ein steigendes Ausgabenvolumen geschaffen wird oder durch sinkende Steuereinnahmen und geringere Finanzausgleichsmittel. Die Vorschriften über den kommunalen Finanzausgleich regeln zwar zum Teil die Möglichkeiten von Bedarfszuweisungen für den Fall des Haushaltsnotstandes, aber eine staatliche Ausfallhaftung ist nicht vorgesehen. Im Mittelpunkt steht die Einstandspflicht des Staates, eine sogenannte Ausfallhaftung. Weiterhin wird die Frage behandelt, ob möglicherweise bestehende Ausgleichsansprüche der Gemeinde gegenüber dem Land von Kommunalkreditgebern als Kreditsicherheit verwendet werden können. kirs/difuZur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen.MonographieDW5386FinanzwesenGemeindefinanzhaushaltFinanzausgleichGemeindeHaftungStaatZahlungsunfähigkeitAusfallhaftung