Pfenninger, Hanspeter1997-10-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/103996Formelles Verwaltungshandeln ist Handeln in rechtlich determinierten Bahnen; dies gilt sowohl für das Verwaltungshandeln mittels hoheitlicher Akte als auch für die Handlungsform des privaten oder öffentlich-rechtlichen Vertrags. Informelles Verwaltungshandeln ist dagegen Tätigkeit von Staatsorganen, die nicht aufgrund gesetzlicher Regeln erfolgt. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht ein besonderer Typ informellen Verwaltungshandelns: die informell-konsensuale Kooperation. Der Autor arbeitet die Begriffsmomente dieser in Theorie und Praxis der Verwaltung erst allmählich sich etablierenden Kategorie heraus. Sie markiert einen Gegensatz zum einseitigen hoheitlichen Handeln. Die Verwaltung tritt hier dem Bürger als zumindest rechtlich gleichgestellt gegenüber. Die Kooperation läuft auf eine Erarbeitung von Problemlösungen im Rahmen behördlicher Entscheidungsfindungen hinaus und zielt primär nicht auf Rechtsgestaltung. Im Umweltschutzrecht gewinnt die Kategorie zunehmend praktische Bedeutung. gar/difuRechtliche Aspekte des informellen Verwaltungshandelns. Verwaltungshandeln durch informell-konsensuale Kooperation unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzrechts.MonographieS97110022VerwaltungshandelnKooperationVerfahrenRechtsschutzUmweltschutzrechtVerfassungsrechtVerwaltungsrechtVerwaltungUmweltschutzVerhandlungAbspracheBindungswirkungFallbeispiel