EXTERN2014-11-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252013https://orlis.difu.de/handle/difu/223089Im Freistaat Sachsen tritt jährlich mehr oder weniger ausgeprägt nach lokalen Starkregenereignissen Bodenerosion auf. In der Öffentlichkeit werden die Erosionsschäden meist erst beachtet, wenn über den Ackerboden hinaus Siedlungs- und Verkehrsbereiche betroffen sind. Bodenerosion kann eine schädliche Bodenveränderung begründen, die nach § 4 Bundesbodenschutzgesetz abzuwehren oder zu sanieren ist. Für die Frage, ob eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, enthält die Arbeitshilfe Hinweise.Gefahrenabwehr bei Bodenerosion. Arbeitshilfe.Graue Literatur8CF3T9AXDM14110584urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-131125BodenUmweltschadenBewertungEntscheidungshilfeLeitfadenZivilschutzBodenerosionBodenveränderungArbeitshilfeBundesbodenschutzgesetzBodensanierung