1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261966https://orlis.difu.de/handle/difu/440677Das Gutachten, das im Auftrag der IHK Hannover erstattet wurde, befaßt sich mit der am 27. 4. 1966 beschlossenen neuen Gebührenordnung für die Stadtentwässerung. Die Gebührenerhöhung auf 0,40 DM cbm für Abwasser drohte zu einer erheblichen Mehrbelastung für abwasserintensive Betriebe zu führen, ,,die im Verhältnis zu den im Jahr 1965 bezahlten laufenden Abgaben in Einzelfällen bis über das Hundertfache und bis über 1,5 Mio DM jährlich betragen würde''. Das Gutachten errechnet, daß maximal 0,30 DM cbm Abwasser als kostendeckend und angemessen angesehen werden können.AbwasserAbwasserbeseitigungStadtentwässerungsgebührWasserwirtschaftUmweltschutzAbfallVerwaltungWirtschaftFinanzenGutachtliche Stellungnahme zu der am 27. April 1966 beschlossenen Gebührenordnung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover.Graue Literatur015966