1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/443764,,Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG sind die in Art. 1 Abs. 1 DSchG genannten Gründe. Die städtebauliche Bedeutung ... kann nicht nur im Wert der Bausubstanz liegen, sondern auch in sozialpsychologischen Umständen, die ebenfalls zu den städtebaulichen Belangen im Sinne des DSchG zählen ...''.DenkmalschutzrechtDenkmalschutzSozialpsychologieRechtsprechungSanierungKulturRechtDenkmalschutz ist nicht nur Bausubstanzschutz, sondern auch Psychotopschutz. Verwaltungsgericht München, Urteil vom 6.6.1974 Nr. M 1 III 74.Zeitschriftenaufsatz019459