2002-03-082020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/466601. Es ist nicht unverhältnismäßig, wenn nach Fahrtenbuchanordnung für ein Firmenfahrzeug und anschließend damit begangenen weiteren Verkehrsverstößen, zu denen keine Angaben zum Fahrzeugführer gemacht werden, Fahrtenbuchanordnungen auch für andere Firmenfahrzeuge erlassen werden. 2. Zum Streitwert bei Fahrtenbuchanordnungen. VG Braunschweig, Beschluss vom 15.10.2001 - 6 B 193/01. difuFahrtenbuch - Anordnung für Firmenfahrzeuge.ZeitschriftenaufsatzDC2512StraßenverkehrIndividualverkehrVerkehrssicherheitFuhrparkUnternehmenVerkehrsverstoßFahrerVerkehrsteilnehmerFirmenfahrzeugFahrzeughalterFahrtenbuchAnordnung