Kuster, Reto1999-05-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519983725536228https://orlis.difu.de/handle/difu/75634Es werden das Steuerharmonisierungsgesetz, das Gesetz über die direkte Bundessteuer sowie die spezialgesetzlichen Steuerbefreiungsnormen des schweizerischen Bundesrechts behandelt. Als Grundlage für die steuerrechtliche Behandlung wird in die verwaltungsrechtliche Organisationslehre eingeführt, worauf sich eine Darstellung der historischen Entwicklung der Steuerbefreiungstatbestände anschließt. Weiter wird der Frage nachgegangen, welche Folgerungen sich für die Steuerbefreiung von Institutionen öffentlichen Zwecken aufgrund der verfassungsrechtlichen Grundsätze über die Allgemeinheit der Besteuerung, der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsneutralität ergeben. Im zweiten, besonderen Teil wird auf spezifische steuerrechtliche Regelungen eingegangen. Institutionen mit öffentlichen Zwecken werden nicht nur aufgrund einer allgemein anwendbaren Norm von der Steuerpflicht befreit. Es sind vielmehr verschiedene spezialgesetzliche Steuerbefreiungstatbestände für bestimmte Institutionen neben teilweise generellen Normen (Garantiegesetz, welches die Bundeseinrichtungen vor der Besteuerung durch die Kantone schützt) zu beachten. Für den Aufbau der Darstellung wurde deshalb ein subjektorientierter Ansatz gewählt. Betrachtet werden nacheinander der Bund, die Kantone und die Gemeinden mit je ihren Anstalten. Danach folgen die aufgrund von Bundesgesetzen speziell steuerbefreiten Institutionen. Schließlich werden die juristischen Personen, die sich auf den Steuerbefreiungstatbestand der Verfolgung öffentlicher Zwecke berufen können, in dieses Umfeld eingebettet, wobei die teilweise Steuerbefreiung eine eigene und ausführliche Darstellung findet. Den Abschluß bilden einige Hinweise zum Abzug der Vergabungen. goj/difuSteuerbefreiung von Institutionen mit öffentlichen Zwecken. Unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der direkten Bundessteuer und der Steuerharmonisierung.MonographieDW4229Öffentliche AufgabeOrganisationenBesteuerungSteuerSteuerrechtBundGemeindeHarmonisierungSteuerbefreiungKanton