Dooley, ElizabethRoberts, EnnidWunder, Stephanie2015-05-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/224240Das Ziel, Landdegradationsneutralität (LDN) oder eine landdegradationsneutrale Welt ("land-degradation-neutral world", LDNW) zu erreichen, wurde von der internationalen Gemeinschaft im Jahr 2012 auf der Rio+20-Konferenz angenommen. Die Umsetzung dieses Ziels wird über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Strategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfolgen. Zu diesem Zweck bedarf es neben Gesetzen zur Vermeidung von Landdegradation auch entsprechender Sanierungs- und Planungsvorschriften. Nationale Gesetze, die durch innovative und/oder bewährte Präventions-, Sanierungs- oder Planungsansätze das Erreichen des LDN-Ziels fördern, können als Modell für andere Rechtsordnungen - ggf. in einer konzeptionell auf nationalstaatliche Erfordernisse zugeschnittenen Form - auch dort zur besseren Umsetzung des Ziels beitragen. Der Artikel benennt einige konzeptionelle Ansätze aus ausgewählten Rechtsordnungen, die sich als Ausgangspunkt für andere nationale Herangehensweisen an das LDN-Ziel oder eine Hochskalierung auf die internationale Ebene zur Schließung bestehender Regelungslücken anbieten.Rechtliche Instrumente zur Operationalisierung des Ziels der LDNW [Land Degradation Neutral World].ZeitschriftenaufsatzDM15042818BodenschutzBodenverunreinigungBodennutzungInternationales RechtDegradationRessourcenschutzNachhaltige Entwicklung