Tuecking, Paul Dieter1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261977https://orlis.difu.de/handle/difu/460245Das kommunale Abgabenrecht bietet die Möglichkeit, diejenigen zu Abgaben heranzuziehen, denen aus den Aktivitäten der Gemeinden wirtschaftliche Vorteile zufließen. Die Gemeinde hat bei der Bestimmung der Höhe der Beiträge einen Ermessensspielraum. Ermessensgrenze ist dabei die Größe des wirtschaftlichen Vorteils des einzelnen, der im Verhältnis zum Vorteil, den die Allgemeinheit aus dem Aufwand zieht, gesehen werden muß. Nach der Ansicht des Verfassers sind die herkömmlichen Methoden der Ermittlung des Vorteils kritikwürdig. Sie beruhen auf Wahrscheinlichkeitserwägungen für alle Aufwendungen oder einzelnen Anlagearten und führen zu pauschalen Festlegungen, die wenig transparent sind und willkürlich erscheinen. Der Verfasser sieht eine Alternative in einer direkten, auf den Erkenntnissen der Kosten-Nutzen-Analyse fußenden Ermittlung, wobei die Gemeinden für typische Maßnahmen und Situationen einmalig eine Analyse durchführen könnten.KommunalabgabenrechtBeitragswesenBeitragsfestsetzungHaushaltswesenKommunalrechtVerwaltungsrechtRechtVerwaltungFinanzenDer wirtschaftliche Vorteil im kommunalen Beitragsrecht.Monographie037833