Eiermann, Heinrich2016-03-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520161439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/225992In den letzten Jahren ist das Vergaberecht nach der VOB/A, der VOL/A, der VOF und der SektVO für alle Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Leistungen befasst sind, immer umfangreicher und komplizierter geworden. Trotz einer Verdoppelung der Vorschriften im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.4.2015 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts - Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) - zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 sind dem BMWi keineswegs die Bemühungen abzusprechen, das GWB-Vergaberecht logischer zu ordnen und das Vergaberecht dadurch insgesamt übersichtlicher zu gestalten. Die Abhandlung soll aus vergaberechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung eine Hilfestellung dazu geben, vergaberechtswidriges Verhalten der vergebenden Stelle zu erkennen und darüber zu informieren, welche Schritte die Bieter zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gehen müssen, welcher Primärrechtsschutz ihnen nach dem Vierten Teil des GWB (§§ 97-131 GWB) zur Verfügung steht und wann sich der Gang zur VK Baden-Württemberg mit hinreichender Erfolgsaussicht lohnt. Die erforderlichen Angaben, die ein Vergabenachprüfungsantrag bei der VK Baden-Württemberg enthalten sollte, werden in einer Checkliste aufgezeigt. Die Ausführungen wenden sich sowohl an Rechtsanwälte, die Bieter in Vergabesachen beraten und vertreten wollen als auch an potenzielle Bieter, die ihre Chancen an einer erfolgreichen Teilnahme im Vergabeverfahren verbessern wollen. Gleichzeitig wird aber auch das Bewusstsein für Fallstricke bei den Vergabestellen geschärft und die gebotenen rechtssicheren Vorgehensweisen unter Vermeidung von Vergabefehlern aufgezeigt. Der in Heft 1/2016 erschienene erste Teil des Beitrags (NZBau 2016, 13) untersucht neben den rechtlichen Grundlagen und Hinweisen zum Vergabenachprüfungsverfahren dessen Ablauf sowie die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags. Der vorliegende zweite Teil behandelt die Begründetheit eines Vergabenachprüfungsantragssowie die Vermeidung von Vergaberechtsverstößen und zieht mit Blick auf die geplanten Neuerungen durch die Vergaberechtsreform für 2016 ein Fazit.Primärrechtsschutz gegen öffentliche Auftraggeber bei europaweiten Ausschreibungen durch Vergabenachprüfungsverfahren - Teil 2.ZeitschriftenaufsatzDM16022408VerwaltungsrechtVergabeAusschreibungRechtsschutzVergaberechtVergaberichtlinieNachprüfungsverfahrenVerfahrensablauf