Landt, Elmar1980-01-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251975https://orlis.difu.de/handle/difu/441276Raumordnung und Landesplanung geben einen finanziell gesicherten Ziel-Rahmen ab, ohne den Entscheidungsraum und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden einzuengen. Der bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen betont, daß die Gemeinde die zentrale öffentliche Institution ist, die über die Entwicklungsfähigkeit des Staates entscheidet.BundesbaugesetzKommunalrechtGemeindesatzungErschließungskostenSelbstverwaltungGemeindeGemeinderechtVerwaltungsrechtBauplanungsrechtPlanungVerwaltungErschließungszonen, Abschnitte und Kostenspaltung.Zeitschriftenaufsatz016599