Klammer, UtePetrova-Stoyanov, Ralitsa2020-10-162020-10-162022-11-252020-10-162022-11-2520192567-0050https://orlis.difu.de/handle/difu/578466Die Kurzexpertise geht der Frage nach, ob Kommunen Konzepte vorbeugender Sozialpolitik (Prävention) auch dann realisieren dürfen, wenn sie HSK-Kommunen sind. HSK steht einerseits für Haushaltssicherungskonzept andererseits für Haushaltssanierungskonzept; das Stärkungspaktgesetz spricht überwiegend vom Haushaltsanierungsplan. Für HSK-Kommunen gelten unterschiedliche Vorschriften des Kommunalrechts, die je nachdem, ob es um Konsolidierung oder Sanierung geht, im Detail abweichen. Zunächst soll skizziert werden, was auf der Ebene der kommunalen Praxis unter vorbeugender Sozialpolitik zu verstehen ist. Sodann sind die maßgeblichen Vorschriften des Kommunalrechts in ihren rechtssystematischen Bezügen vorzustellen, um die Problematik zu veranschaulichen. In einem weiteren Schritt sind die Voraussetzungen, unter denen die Aufsichtsbehörde das Haushaltssicherungskonzept bzw. den Haushaltsanierungsplan zu genehmigen hat, mit einem Fokus auf der Frage näher zu betrachten, inwiefern eine solche Genehmigung von Einsparungen insbesondere bei den freien (Selbstverwaltungs-)Aufgaben abhängig machen darf. Anschließend sind Vorschläge vor allem zur Reform der GO NRW bzw. des Stärkungspaktgesetzes zu formulieren, die die Bedeutung vorbeugender Sozialpolitik besser zum Ausdruck bringen, als das bis-lang im geltenden Kommunalrecht geschieht. Die Kurzexpertise fokussiert die Kommunen bzw. das Kommunalrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW), berücksichtigt aber, dass – bei allen Unterschieden im Detail – Grundfragen des Kommunalrechts in allen Flächenländern ähnlich geregelt sind.Prävention trotz Haushaltssicherung? Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen für vorbeugende Sozialpolitik bei HSK-Kommunen in NRW.Graue Literatururn:nbn:de:101:1-2019092413050690542370KommunalhaushaltHaushaltsrechtSozialpolitikPräventionKommunalrechtRechtsreformReformvorschlag