Kranixfeld, Michael1982-10-122020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251982https://orlis.difu.de/handle/difu/490538In Hessen werden für die nächsten Jahre für Dorferneuerung mehrere Mio. Mark zur Verfügung gestellt. Schwerpunkt ist die erhaltende Erneuerung ländlicher Bausubstanz durch Sicherung der Wohnfunktion, die Grundversorgung am Wohnstandort sowie der Ausbau eines leistungsfähigen Nahverkehrssystems. Neben der finanziellen Erweiterung des Dorferneuerungsprogramms sind inzwischen auch die Richtlinien dazu geändert worden. So beschränkt sich das Programm nicht mehr allein auf öffentliche, also kommunale Maßnahmen und auf die Erhaltung landwirtschaftlicher Wohn- und Nutzsubstanz. Es wurde auch auf nicht unmittelbar zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörende Wohngebäude in Altortslagen ausgedehnt. Ergänzt wurde das Programm hinsichtlich der gerade für die bauliche Gestalt der ländlichen Siedlungen aufgrund der historischen Entwicklung so bedeutsamen Baulückenfrage. IRPUDStadterneuerungDorfsanierungModernisierungFinanzierungVerkehrWohnenBausubstanzRichtlinieDorferneuerung auf neuen Wegen. Hessen startet einen neuen Anlauf.Zeitschriftenaufsatz072842