2017-03-092020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170942-3818https://orlis.difu.de/handle/difu/240856Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme hat die Aufbereitung und Wiedernutzung von Brachflächen eine Schlüsselrolle. Die tatsächliche Praxis zeigt jedoch, dass vielfältige Hemmnisse in der Verfügbarkeit und Nutzbarmachung solcher Flächen bestehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als einen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz von Altstandorten und Brachflächen in dem im Jahre 2013 novellierten AAV-Gesetz (AAVG) einen "Altlastenrisikofonds" verankert, der nachfolgend vorgestellt wird. Durch den Altlastenriskofonds können mögliche Risiken für Investoren in einem bestimmten Umfang abgesichert werden, um die Wiedernutzbarmachung von vorgenutzten Flächen zu stärken. Die Ausführungen haben darauf aufbauend zum Ziel, Möglichkeiten der Anwendung aufzuzeigen, dazu bestehende Fragen zu beantworten und die Grenzen aufzuzeigen.Der Altlastenrisikofonds des AAV als Instrument zur Stärkung des Flächenrecyclings.ZeitschriftenaufsatzDM17021745UmweltschutzBodenschutzFlächennutzungStandortBrachflächeBodenverunreinigungAltlastBodensanierungAbsicherungFondsRestrisikoAltlastensanierungFlächenrevitalisierungAkzeptanzFlächenrecyclingFlächenvermarktung