Müller, Klaus1981-12-032020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251962https://orlis.difu.de/handle/difu/482015Die Träger öffentlicher Verwaltungen treffen im Rahmen ihrer Förderungs- und Ordnungsaufgaben Anordnungen in macherlei Form, um abstrakt oder konkret soziale Tatbestände zu regeln.Der immer wieder auftretende Konflikt zwischen Individual- und Gesamtinteressen bringt es mit sich, daß der einzelne Bürger häufig geneigt sein wird, diese Anweisungen nicht zu befolgen.Die Sicherstellung der Befolgung solcher Anordnungen fällt überwiegend herkömmlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.Vielfach wurde die polizeiliche Tätigkeit mit der vollziehenden Verwaltung schlechthin gleichgesetzt.In neuerer Zeit erfuhr der polizeiliche Aufgabenbereich eine Einschränkung auf das Gebiet der Gefahrenabwehr.Die Einrichtung und Unterhaltung des Polizeiapparates erfordert hohe finanzielle Aufwendungen, womit sich auch die Frage nach dem Träger dieser Lasten stellt.Beginnend mit der Entwicklung in Preußen stellt der Verfasser den Polizeibegriff, die Organisation und die Lastenverteilung dar. ks/difuPolizeiPolizeiorganisationPolizeibegriffPolizeibehördeVerwaltungHaushaltswesenReformFinanzausgleichRechtsgeschichteRechtsvergleichungEntwicklung und Stand der Polizeilastenverteilung in Deutschland. Kritik und Reformvorschläge.Monographie063433