Maas, Roswitha1998-12-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/104853Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allgemeinen Grundsätze umfassend gesetzlich geregelt. Im allgemeinen Verwaltungsrecht gibt es noch keine gesetzliche Zusammenfassung. Allein Württemberg hat 1931 den Versuch einer Kodifizierung unternommen, um eine verstärkte Anerkennung des öffentlichen Rechts zu erreichen. Die Untersuchung stellt zunächst den historischen Ablauf mit der Entstehung des Gesetzentwurfs zur Verwaltungsrechtsordnung dar. Anhand von bisher unveröffentlichten Quellen setzt sich die Autorin mit der Verwaltungsrechtsordnung auseinander und arbeitet insbesondere heraus, worin die Besonderheit des Entwurfs liegt. Dabei wird die Frage erörtert, ob es der Kommission nur darum ging, eine praktische Arbeitsgrundlage für die Verwaltung und für Verwaltungsreformen zu schaffen, oder ob die Interessen der Kommissionsmitglieder die Ausarbeitung der Verwaltungsrechtsordnung beeinflußt haben. Der Entwurf spielte auch in der Diskussion über die Kodifikation des allgemeinen Verwaltungsrechts nach 1945 eine Rolle. kirs/difuDie Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg. Ein Versuch der Emanzipation des öffentlichen Rechts vom Privatrecht.MonographieS98100050GesetzentwurfZivilrechtLandesrechtVerwaltungsreformVerwaltungGesetzgebungVerwaltungsrechtLandesgeschichteRechtsgeschichteVerwaltungsgeschichteVerwaltungsgericht