Lauterbach, Tobias2019-10-012020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190948-9770https://orlis.difu.de/handle/difu/253772Durch die Eingemeindung der ehemals eigenständigen Gemeinde Groß-Benrath gelangte das Schloss Benrath mit seinem gartenkünstlerisch bedeutsamen Schlosspark im Jahr 1929 in das Eigentum der Stadt Düsseldorf. Seitdem ist das Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Pflege und Unterhaltung des Gartendenkmals zuständig. Das in den Jahren 1755 bis 1770 entstandene Gesamtkunstwerk aus einem fünfteiligen Schlosskomplex, weitläufigem Park sowie stehenden und fließenden Gewässern verkörpert wie kaum eine andere Anlage den Zeitgeist der Epoche der Frühaufklärung. Die wesentlichen Elemente des rund 63 Hektar großen Parks sind der langgestreckte Gartenraum mit dem 500 Meter langen Spiegelweiher und das an diesen anschließende quadratisch ausgeformte Boskett. Erste größere Sanierungsmaßnahmen im Schlosspark erfolgten in den 1960er Jahren. Noch waren es einzelne Maßnahmen, die nicht in ein umfassendes Gesamtkonzept eingebunden waren. Hauptsächlich waren es Maßnahmen, die landschaftliche Umgestaltungen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts rückgängig machten, um die originale Substanz wiederherzustellen. Im Jahr 1984 wurden Schloss und Schlosspark Benrath auf der Basis des seit 1980 gültigen Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen in die Denkmalliste eingetragen. Im Zusammhang mit einer auf zehn Jahre angelegten Generalsanierung des Schlosses und den damit verbundenen Fragen zu den umgebenden Parkbereichen wird in den Jahren 2019 bis 2020 ein Parkpflegewerk erarbeitet, um Schloss und Park weiterhin als Einheit zu entwickeln.Der Schlosspark Benrath. Gartenamt Düsseldorf lässt ein aktuelles Parkpflegewerk erarbeiten.ZeitschriftenaufsatzDH27211DenkmalschutzDenkmalpflegeSchlossSchlossparkEnsembleHistorische AnlageSanierungsmaßnahmeGartendenkmalpflegeParkpflegewerk