2002-11-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020044-3735https://orlis.difu.de/handle/difu/472771) § 2 der Satzung der Gemeinde F. zur Erhebung von Beiträgen an die Verbände zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung vom 17.12.1996, in Kraft seit dem 1.10.1997, genügt den Bestimmtheitsanforderung des § 2 Abs.1 Satz 2 SachsAnh-KAG nicht und ist rechtswidrig. 2) Die Heranziehung von Waldbesitzern zum Gewässerunterhaltungsbeitrag als Grundsteuerpflichtige der im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet eines Gewässerunterhaltungsverbandes gehörenden Flächen gem. § 29 Abs.1 WHG, § 106 SachsAnhWG ist dem Grunde nach rechtmäßig. 3) Die in der Umlagesatzung festzusetzenden Beitragssätze müssen der Höhe nach zwischen Waldflächen und anderen Flächen differenzieren; dies folgt aus Art.3 Abs.1 GG und dem aus dem als allgemein anerkannten Äquivalenzprinzip abgeleiteten "Vorteilsgedanken". Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 27.6.2001 - 6 A 25/01 -. difuGewässerunterhaltungsbeiträge - Heranziehung von Waldflächen.ZeitschriftenaufsatzDC3189GebührBeitragVerbandGewässerschutzWaldflächeWaldbesitzEigentümerGemeindegebietGemeindesatzungBeitragspflichtGewässerunterhaltungGewässerpflege