Bantz, Inge1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/91022Im Zusammenhang mit den hohen Kosten der Altlastensanierung wird diskutiert, ob Auflagen der Wasserbehörden zur Sanierung mit dem Ziel Grundwasserschutz auch dann zulässig sind, wenn keine konkrete Planung zur Grundwassernutzung vorliegt. Zweifel an der Zulässigkeit wurden durch ein im Auftrag der Treuhand erstelltes Gutachten genährt. Der Beitrag stellt die beiden Positionen - ohne Bewirtschaftungskonzept keine Sanierungsmaßnahmen und Grundwasser ist flächendeckend zu schützen - einander gegenüber. Aus der Verwaltungspraxis der Wasserbehörde heraus wird dann verdeutlicht, daß auf einen flächendeckenden, vorsorgeorientierten Grundwasserschutz nicht verzichtet werden kann. Dies bedeutet nicht, daß die Wasserbehörde nicht, wie sie dies bisher auch getan hat, die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen außer Acht läßt.Praxis der Altlastensanierung. Sind Grundwasserbewirtschaftung und flächendeckender vorsorgender Grundwasserschutz unvereinbare Gegensätze?ZeitschriftenaufsatzI96020260BodenverunreinigungGrundwasserschutzImmissionsschutzHaftungGrundwassergewinnungFachplanungAltlastAltlastensanierungGrundwasserbewirtschaftungAuflageRechtsgrundlage