Söfker, Wilhelm2007-03-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520071437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/139187Das neue Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Mit der Novellierung des Baugesetzbuchs sollen sich Bauprojekte in Innenstädten künftig einfacher und schneller realisieren lassen. Unter anderem soll in Zukunft ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne dafür sorgen, dass Innenstädte einen Standortvorteil gegenüber Neubaugebieten auf der 'Grünen Wiese' erhalten und damit für Investitionen attraktiver werden. Zugleich wird mit dem neuen Gesetz angestrebt, einen Beitrag zur Verminderung des Flächenverbrauchs in Deutschland zu leisten. In dem Beitrag werden die Neuerungen unter folgenden Stichpunkten erläutert: Bebauungspläne der Innententwicklung, Sicherung zentraler Versorgungsbereiche, Vorhaben- und Erschließungsplan, Abweichende Festsetzung von Abstandsflächen, Wohnbauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich, Planerhaltungsvorschriften und Normenkontrollverfahrten, Sanierungsrecht, Private Initiativen zur Stadtentwicklung. difuZurück in die Stadt. Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte.ZeitschriftenaufsatzDH11733StädtebaurechtStadtentwicklungsplanungStadtsanierungStadterneuerungInnenstadtStandortfaktorBebauungsplanungBauprojektGenehmigungsverfahrenUmweltverträglichkeitsprüfungBaugesetzbuch (BauGB)NovellierungInnenentwicklungBeschleunigungFlächeneinsparungNachverdichtung