1982-04-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/486605Bei der Beurteilung dessen, ob eine Straßenplanung zur Befriedigung eines bestimmten Verkehrsbedürfnisses erforderlich ist, kann es - außer auf die vorgegebene Verkehrssituation - vor allem auch auf die von der Straßenbaubehörde verfolgten verkehrsplanerischen Ziele ankommen. Die Festlegung dieser konkret zu verwirklichenden Ziele ist Gegenstand einer planenden und gestaltenden Entscheidung der Planfeststellungs- oder Straßenbaubehörde, für die dieser Spielraum an Gestaltungsfreiheit zusteht und die daher nur begrenzt überprüfbar ist (nicht rechtskräftig). DSRechtPlanungsrechtPlanfeststellungStraßenplanungBeurteilungPlanungsbehördeGestaltungsfreiheitÜberprüfbarkeitHandlungsspielraumVerkehrsplanerische Ziele und planerische Gestaltungsfreiheit. OVG Münster v. 7.6.1979 - IX A 1920/78.Zeitschriftenaufsatz068272