ERTEILT2018-05-302020-01-052022-11-252020-01-052022-11-252017https://orlis.difu.de/handle/difu/249689Mit der am 15. Dezember 2016 im Landtag beschlossenen Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen erhalten die 396 Städte und Gemeinden des Bundeslandes erstmals die Möglichkeit, eigene Regelungen festzusetzen, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Aus der neuen Regelung ergeben sich für die Kommunen sowohl Möglichkeiten als auch Pflichten. So besteht die Chance, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben, auf die städtebauliche Entwicklung und auf die verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Um den Städten und Gemeinden diese Aufgabe zu erleichtern und die Anwendung landesweit zu harmonisieren, hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) und gemeinsam mit kommunalen Experten eine Musterstellplatzsatzung sowie den Leitfaden zum Erstellen von Stellplatzsatzungen erarbeitet.ALLKommunale Stellplatzsatzungen. Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW.Graue LiteraturTHV10QEBDS1741Zukunftsnetz Mobilität NRW, KölnStadtverkehrStraßenverkehrRuhender VerkehrParkenVerkehrsflächeStellplatzVerkehrsentwicklungVerkehrsplanungVerkehrspolitikVerkehrsrechtSatzungMobilitätsmanagementStellplatzsatzungFahrradparkenFahrradabstellanlageParkraummanagement