Siemes, Andreas1999-08-272020-04-272022-11-292020-04-272022-11-291998https://orlis.difu.de/handle/difu/276807Das Besserstellungsverbot aus dem öffentlichen Haushaltsrecht findet Anwendung bei der Vergabe öffentlich-rechtlicher Zuwendungen und Subventionen. Subventionen umfassen anders als Zuwendungen z.B. auch Steuererleichterungen. Ein Empfänger von Zuwendungen oder Subventionen darf seine Beschäftigten vergütungsmäßig nicht besserstellen als vergleichbare Bedienstete des jeweiligen öffentlichen Zuwendungs- oder Subventionsgebers. Sinn und Zweck dieses Verbots ist die sparsame Verwendung öffentlicher Mittel. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob ein Besserstellungsverbot im Einzelfall einer Personalkostenfinanzierung freier Träger festgesetzt werden darf. Vorliegend bezieht sich der Autor auf den einschlägigen sozialgesetzlichen Kontext des 8. Sozialhilfegesetzbuches. kirs/difuDie einseitige Festsetzung eines Besserstellungsverbotes im Kinder- und Jugendhilferecht des SGB VIII.Graue LiteraturDR4845SozialwesenJugendhilfeFinanzrechtSubventionVergütungJugendhilferechtKinder- und JugendhilfegesetzPersonalkostenWohlfahrtsverbandFreier TrägerTarifrechtTarifautonomieBesserstellungsverbotBundesangestelltentarif