1981-05-222020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/472830Gelände, das für die Verbreiterung einer Ortsstraße im unbeplanten Innenbereich benötigt wird, kann nach den Vorschriften des Landesenteignungsrechts enteignet werden, wenn das Straßenbauvorhaben städtebaulich relevant und daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Festsetzung innerörtlicher Verkehrsflächen enthält, nicht zulässig ist (hier: Landesenteignungsgesetz Rheinland-Pfalz). Urteil des BGH aufgrund folgender §§: 85 Absatz 2 Nr. 1, 186 Absatz 1 BBauG, 9 Absatz 1, 33 Absatz 3 LStrG, 2 Nr. 1 EnteigG Rh.-Pf. -y-RechtEigentumVerkehrStraßenverkehrsflächeEnteignungInnenbereichOrtsstraßePlanfeststellungRechtsprechungBGH-UrteilEnteignungsrecht - Straßenenteignung ohne Bebauungsplan. Rechtsprechungsteil - Öffentliches Baurecht. BGH, Urteil vom 1.6.1978 - III ZR 170/76, OLG Koblenz.Zeitschriftenaufsatz054004