Mainczyk, Lorenz1988-01-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/539423Die Umlegung soll nicht grundlegend geaendert, sondern nur in einzelnen Teilbereichen fortentwickelt werden. Vor allem sollen der Anwendungsbereich erweitert sowie das Verfahren erleichtert und beschleunigend ausgestaltet werden. Im Bereich der Grenzregelung sollen vor allem Verfahrenserleichterungen ermoeglicht werden. (-z-)BodenordnungBodenrechtUmlegungBaugesetzbuchGrenzregelungVerteilungsmaßstabRechtBundesbaugesetzUmlegungs- und Grenzregelungsrecht im Baugesetzbuch (BauGB).Zeitschriftenaufsatz126867