1996-10-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950170-0413https://orlis.difu.de/handle/difu/92183Das planerische Ziel, auf Baugrundstücken von mindestens 1.000 qm Größe nur ein einziges Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen zuzulassen, kann nicht allein durch die Kombination der Festsetzung einer entsprechenden Grundstücksmindestgröße, der Festsetzung "Einzelhäuser" und der Festsetzung der Zwei-Wohnungs-Klausel erreicht werden.BVerwG, Beschl. vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 - OVG Münster. BVerwG Beschl. zu GG Art.14 Abs.1 Satz 2; BauGB § 9 Abs.1 Nrn. 2,3 und 6; BauNVO 1977 § 3 Abs.4, § 22 Abs.2 Satz 2.ZeitschriftenaufsatzI96030534BebauungsplanBaurechtBaugrundstückBaunutzungsverordnungGrößeWohngebäudeNormenkontrolleFestsetzungWohnungNichtigkeitEinzelhausVorlagepflichtGesetzesvorbehaltErmächtigungGrundgesetzBaugesetzbuch (BauGB)FörderungFamilienfreundlichkeit