Arnhold, Dieter1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261978https://orlis.difu.de/handle/difu/460120Ein strafrechtliches Problem besteht darin, daß einerseits eine verwaltungsrechtliche Pflicht zur Befolgung des rechtswidrigen, aber wirksamen Verwaltungsaktes besteht, die das Strafrecht möglicherweise sichern soll, andererseits aber fraglich erscheint, ob das Strafrecht einen rechtswidrigen Verwaltungsakt schützen darf. In der vorliegenden Studie wird untersucht, ob ein rechtswidriger, aber verwaltungsrechtlich verbindlicher Verwaltungsakt auch strafrechtlich verbindlich ist und ob eine verwaltungsrechtlich rückwirkende Aufhebung des rechtswidrigen Verwaltungsaktes auch die Strafbarkeit rückwirkend vernichtet, ferner ob der Strafrichter den Prozeß bis zu einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes aussetzen kann.VerwaltungsaktRechtswidrigkeitStrafrechtVerwaltungsrechtVerfassungsrechtGesetzgebungRechtVerwaltungDie Strafbewehrung rechtswidriger Verwaltungsakte.Monographie037706