Dutta, Anatol2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920150044-2410https://orlis.difu.de/handle/difu/261599Seit dem 11.1.2015 finden drei Instrumente zum grenzüberschreitenden Gewaltschutz in der Europäischen Union Anwendung, die für die deutsche Familienrechtspraxis Neuerungen bringen. Seit diesem Datum ist die Europäische Gewaltschutzverordnung [EuGewSch VO] anwendbar, die eine grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gewaltschutzmaßnahmen in Zivilsachen vorsieht. Auch die Umsetzungsfrist für die Europäische Gewaltschutzrichtlinie [EuGewSchRL] lief an diesem Tag ab. Diese Richtlinie führt eine Europäische Schutzanordnung ein, die zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Schutzmaßnahmen in Strafsachen erlassen werden kann und von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen und in eine entsprechende Maßnahme nach innerstaatlichem Recht umzuwandeln ist. Auch der deutsche Gesetzgeber hat auf beide europäischen Gesetzgebungswerke pünktlich reagiert: Verordnung und Richtlinie werden in das deutsche Recht vor allem durch ein neues EU-Gewaltschutzveahrensgesetz (EUGewSch VG] integriert, das ebenfalls an dem genannten Stichtag in Kraft getreten ist.Grenzüberschreitender Gewaltschutz in der Europäischen Union.ZeitschriftenaufsatzDMR150091GesetzgebungVerordnungSchutzRechtsschutzSicherheitGefährdungSchutzmaßnahmeGrenzüberschreitende ZusammenarbeitFreizügigkeitGewaltschutz