Ziekow, Jan2015-11-262020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/225441Die Neuregelung des Europäischen Vergaberechts im Jahre 2014, die bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen ist, geht über die bisherige koordinierende Wirkung der EU-Vergaberichtlinien hinaus und etabliert das europäische Vergaberecht als komplexes System verschiedener Zielkoordinaten. Zu diesen zählt auch die Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens zur Verfolgung des strategischen Ziels der Erreichung sozialen Fortschritts. Wesentliche Änderungen enthält die neue EU-Vergaberichtlinie vor allem für die Bedeutung der sog. Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Vergabe.Soziale Aspekte in der Vergabe. Von der "Vergabefremdheit" zur europäischen Regelung.ZeitschriftenaufsatzDM15111911VerwaltungsrechtBeschaffungVergabeverfahrenWirtschaftlichkeitNormMIndestanforderungArbeitsrechtVergaberechtVergaberichtlinieEU-RichtlinieSozialkriterium