Breuer, Wilhelm1993-05-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920323-3162https://orlis.difu.de/handle/difu/82191Das UVP-Gesetz hat keineswegs die Eingriffsregelung überflüssig gemacht. Vielmehr liefert die UVP im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung erst das Abwägungsmaterial, das an den Entscheidungskriterien der Eingriffsregelung zu messen ist. Das UVP-Gesetz ist maßgeblich auf die Eingriffsregelung angewiesen, um die Ergebnisse der UVP bei der Entscheidung materiell berücksichtigen zu können. Für die Vorhaben, die sowohl UVP- als auch eingriffsreglungspflichtig sind, hat das UVP-Gesetz hinsichtlich der Schutzgüter des Naturschutzes nichts geändert. So hat z.B. das UVP-Gesetz für die Untersuchung der vom jeweiligen Vorhaben betroffenen Naturschutzbelange gegenüber der geltenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung weder grundsätzliche Neuerungen noch Zusatzaufwand gebracht. (hg)Die Beziehung zwischen Eingriffsregelung und UVP.ZeitschriftenaufsatzI93010246UmweltverträglichkeitsprüfungNaturLandschaftRechtNaturschutzBeeinträchtigungEingriffsregelungÖffentlichkeitsbeteiligungEntscheidungskriterium