Fleckenstein, Martin2008-03-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/163536Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12. 2006 - "BauGB 2007" - stellt für das Planungsinstrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in dem neuen § 12 Abs. 3 a BauGB klar, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans die allgemeine Festsetzung einer baulichen oder sonstigen Nutzung als Baugebiet aufgrund der Baunutzungsverordnung oder auf sonstige Weise ausreicht. Gleichzeitig ist jedoch in entsprechender Anwendung von § 9 Abs. 2 BauGB festzusetzen, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet; die Möglichkeit von Änderungen oder eines Neuabschlusses des Durchführungsvertrags bleibt davon unberührt. Die Regelung über die ergänzende Festsetzung wirft Fragen grundsätzlicher Art auf, denen der Beitrag nachgeht. difu§ 12 Abs. 3 a BauGB - Vertragliches Baurecht?ZeitschriftenaufsatzDM08022102BaurechtPlanungsrechtBaugebietBebauungsplanBauleitplanungPlanungsinstrumentBaugesetzbuch (BauGB)InnenentwicklungPlanungserleichterungVorhaben- und ErschließungsplanBeschleunigungsverfahren