2004-11-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128945Art. 4 VRL; Art. 4 FFH-RL; Art. 3, 19, 95 GG; Art. 41, 56 NdsVerf.; §§ 1, 5, 11 VerkPBG; § 17 FStrG; § 92 f. NWG; § 10 ff. NNatSchG: 1) Die Regelung des §5 Abs.1 VerkPBG, wonach das BVerwG im ersten und letzten Rechtszug über die im § 1 VerkPBG genannten Vorhaben entscheidet, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. 2) Nach niedersächsischem Recht unterliegt die Bestimmung der Behördenzuständigkeiten keinem Gesetzesvorbehalt. 3) Die Annahme, dass ein bestimmter Landschaftsraum ein faktisches Vogelschutzgebiet oder ein potenzielles FFH-Gebiet ist, braucht sich i.d.R. dann nicht aufzudrängen, wenn weder das aktuelle IBA-Verzeichnis noch Äußerungen der EU-Kommission Anhaltspunkte dafür bieten, dass die in der Vogelschutz-RL bzw. der FFH-RL aufgeführten Eignungsmerkmale erfüllt sind. difuPlanfeststellung der A 38 im Bereich der Leineniederung. BVerwG, Urteil vom 22.1.2004 - 4 A 32/02.ZeitschriftenaufsatzDC4613VerkehrswegStraßenbauAutobahnbauBundesfernstraßenbauPlanfeststellungsverfahrenUmweltschutzNaturschutzgebietLandschaftsraumFauna-Flora-Habitat-RichtlinieVogelschutzrichtlinieTrassenplanung