Hahn, Peter1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960341-0552https://orlis.difu.de/handle/difu/91502Zum Jahresbeginn hat das europäische Markenamt in Alicante, Spanien, seine Tätigkeit aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt können hier Gemeinschaftsmarken zum Stichtag 1. April 1996 offiziell registriert werden. Damit ist dem Markenschutz eine europäische Dimension zuteil geworden. Die Marke übernimmt eine Pilotfunktion im gewerblichen Rechtsschutz. Sie ist das erste Schutzrecht, dessen Entstehung sich bis zum Erlöschen europaweit nach einheitlichen Regelungen richtet. Für die Unternehmen bedeutet dies, daß sie Zeit und Geld sparen. Eigentlicher Ausgangspunkt hierfür ist das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene neue Markengesetz. Mit diesem wurde die EG-Richtlinie zur Harmonisierung des Markenrechts in nationales Recht umgesetzt und das gesamte Kennzeichenrecht in einem Gesetzt systematisch geregelt.Die Gemeinschaftsmarke - ein Stück Europa.ZeitschriftenaufsatzI96020741RechtWirtschaftsrechtRechtsschutzZwangMarkeRegisterMarkenzeichenKennzeichenEuropäische UnionEUInhaberGrundsatzBedeutungPrioritätGefahrBenutzungszwangSchutzrechtErwerb