Bartella, -1992-10-212020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261992https://orlis.difu.de/handle/difu/573426Der Referent befaßt sich mit dem Zielkonflikt, der zwischen dem Datenschutz für Geschäftsstatistiken (Sozialamt, Jugendamt etc.) einerseits und dem Interesse der Kommunalstatistik an diesen Daten andererseits besteht. Grundsätzlich ist die Offenbarung von dem Sozialgeheimnis unterliegenden Einzelangaben für die wissenschaftliche Forschung und für die Palung im Sozialbereich zulässig. Dabei ist jeweils der Grundsatz der Erforderlichkeit und der Subsidiarität streng einzuhalten. Der pragmatische Weg legt die Nicht-Offenbarung von Sozialdaten nahe, was eine Aggregation bzw. ihre faktische Anonymisierung beim Sozialleistungsträger voraussetzt. difu/BreSozialgeheimnisSozialberichterstattungDatenschutzSozialplanungKommunalstatistikGeschäftsstatistikVerwaltungSozialwesenWissenschaft/GrundlagenStatistikSozialgeheimnis versus Planungsgebot. Rechtliche Aspekte der Sozialberichterstattung.Aufsatz aus Sammelwerk161439